Literarisches Museum e.V. 

Wahlordnung

 

Entwurf: Professor Joachim Dimanski (Halle / Saale)

 

 

Die Grundzüge des Wahlverfahrens sind in den Paragraphen 9 und 10 der Satzung (Die Mitgliederversammlung bzw. Der Vorstand) geregelt. Die Wahlordnung legt die in die Zuständigkeit des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin gehörenden Tätigkeiten fest.

1.

Die Durchführung der Wahlen zum Vorstand obliegt dem Wahlleiter bzw. der Wahlleiterin, dem ein Wahlausschuss, bestehend aus zwei Mitgliedern, zur Seite steht.

2.

Die Wahl wird von einem / einer Wahlleiter/in geleitet, der / die von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Für diese Wahl sind die Mitglieder des Vorstands nicht vorschlagsberechtigt.

3.

Der / die Wahlleiter/in wird von einem Wahlausschuss unterstützt, der aus zwei weiteren Mitgliedern besteht.

4.

Wahlleiter/in und die Mitglieder des Wahlausschusses dürfen dem bisherigen Vorstand nicht angehören und auch nicht für den zu wählenden Vorstand kandidieren.

5.

Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Wahlausschusses können vom Vorstand und von weiteren Vereinsmitgliedern vorgeschlagen werden.

6.

Wahlberechtigt sind alle bei der Wahlversammlung anwesenden Mitglieder. Darüber hinaus können abwesende Mitglieder dadurch an der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Diese schriftlichen Stimmabgaben können nur durch andere Mitglieder, die dazu schriftlich bevollmächtigt wurden, an den Wahlleiter / die Wahlleiterin überreicht werden, und zwar jeweils im geschlossenen, nicht namentlich gekennzeichneten Umschlag. Es ist zu protokollieren, welche Mitglieder von diesem Recht Gebrauch machen.

7.

Vorschläge für die Wahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen aus der Mitte der Mitgliedschaft. Vorstandsmitglieder können sich für eine eventuelle Wiederwahl nicht selbst vorschlagen.

8.

Der Wahlvorgang erfolgt in nachstehender Weise:

 8.1

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten entsprechend den vorliegenden Vorschlägen in alphabetischer Reihenfolge.

 8.2

Anfrage des Wahlleiters / der Wahlleiterin an die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, ob sie sich der Wahl stellen, bzw., bei Abwesenheit, Überprüfung einer schriftlichen Bereitschaftserklärung in Bezug auf die Erklärung der Bereitschaft für den Fall der Wahl.

 8.3

Anfragen der Mitglieder an die Kandidatinnen und Kandidaten.

 8.4

Abstimmung. Die Zahl der jeweiligen Stimmen ist zu protokollieren.

 8.5

Der gewählte Kandidat / die gewählte Kandidatin ist vom Wahlleiter bzw. von der Wahlleiterin zu befragen, ob er / sie die Wahl annimmt.

9.

Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln in offener Abstimmung gewählt, sofern kein Mitglied jeweils eine geheime Abstimmung verlangt.

10.

Stimmenthaltung ist möglich. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten die erforderliche Mehrheit, findet ein zweiter, ggf. ein dritter Wahlgang statt, ggf. finden noch weitere Wahlgänge statt.

11.

Werden mehr als drei Kandidatinnen oder Kandidaten zu Vorstandsmitgliedern gewählt, entscheidet die höhere Anzahl der Ja-Stimmen. Bei Gleichheit der Ja-Stimmen zwischen den Kandidatinnen und / oder Kandidaten auf den Positionen drei und vier findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidatinnen und / oder Kandidaten statt.

12.

Der / die Wahlleiter/in teilt das Ergebnis der Wahl mit.

13.

Über die Wahlvorgänge ist ein Protokoll anzufertigen und vom Wahlleiter / der Wahlleiterin zu unterzeichnen.

14.

Diese Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung und tritt am 10. November 2011 in Kraft.

Copyright: Literarisches Museum e.V.
Wahlordnung LM Endfassung.pdf (9.1KB)
Copyright: Literarisches Museum e.V.
Wahlordnung LM Endfassung.pdf (9.1KB)

 

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